Widerrufsbelehrung fail
- 14.07.2010 03:35
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Sie können Ihre Vertragserklärung über den Kauf des Gutscheins innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlaßen wird - durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen. Die Frist beginnt [...] nicht vor Eingang des Gutscheins beim Empfänger [...]
(Quelle, Formatierungsreparatur, Kürzung und Hervorhebung durch mich)
Kurze Erklärung: Seit Mitte Juni gibt es eine neue Regelung zum Thema Widerruf. Hier wurden alte und neue Regelung vermischt.
Deren AGB lohnen sich allgemein.
Da scheint jemand mit Find&Replace alle Vorkommen von “ss” durch “ß” ersetzt zu haben – wahrscheinlich als Protest zur Rechtschreibreform. *kicher*
So finden sich auch Kombinationen wie “der außchließliche Gerichtßtand” – um mal nur die Schlimmste zu nennen.
Autschi.
(Näheres zum neuen Widerrufsrecht hier)
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