Nachdem die Revisionsverhandlung durch ist, hier ein lecker Schmankerl:

Weil er seinen Angestellten zum Teil Stundenlöhne von weniger als einem Euro gezahlt hatte, ist ein Reinigungsunternehmer aus Magdeburg zu einer Geldstrafe [...] verurteilt worden. [...]

Der Unternehmer hatte seinen Beschäftigten einen Stundenlohn gezahlt, der deutlich unter den vorgeschriebenen 7,68 Euro lag. Nach Auffassung der Richter sind der Sozialversicherung dadurch Beiträge vorenthalten worden. Ein Schaden von 69.000 Euro sei entstanden. [...]

Zwischen 2002 und 2007 hatte der Unternehmer bis zu 40 Frauen aus der ehemaligen Sowjetunion als Gebäudereinigerinnen eingesetzt. Für einen Stundenlohn von maximal 1,79 Euro arbeiteten sie an Rasthöfen in Zwölf-Stunden-Schichten bis zu 14 Tage am Stück – und erhielten dafür 60 bis 300 Euro im Monat. Der Angeklagte hat derzeit selbst nur einen 400-Euro-Job. Seine Firma ist pleite. Deshalb muss er 100 Tagessätze à zehn Euro zahlen.