Vollverschleierungsverbot
- 19.05.2010 23:17
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Nach Belgien hat ja nun auch Frankreich ein Vollverschleierungsverbot verabschiedet.
Ich gehöre mit zu den Menschen, die nicht weit genug denken, um darauf zu kommen, dass sich dadurch die Situation für tatsächlich unterdrückte Frauen verschlechtert, indem sie z.B. gar nicht mehr auf die Straße gelassen werden. Auch davon abgesehen bin ich natürlich trotzdem gegen ein Verbot, da es ja tatsächlich Frauen gibt bzw. geben soll, die freiwillig vollverschleiert rumlaufen.
So ein Gesetz sollte ja meines Erachtens die Rechte der Frauen stärken und nicht etwa Fingerzeig auf muslimische Mitbürger sein, dass sie nicht erwünscht seien. Mir ist natürlich klar, dass andere Leute das anders sehen.
Deswegen finde ich einen Aspekt des französischen Ansatzes interessant, den ich heute in der Tagesschau gesehen habe: Zusätzlich zu dem (meines Erachtens dämlichen) direkten Burkaverbot wird die Nötigung zum Burkatragen mit 15.000€ bestraft.
Was wäre, wenn dieses Nötigungsverbot allein da stünde?
Mal abgesehen davon, dass auch diese Regelung bittere Nebenwirkungen hat (unterdrückte Frauen werden eingesperrt), sehe ich hier in der Zielsetzung einen richtigen Gedanken:
Das freiwillige Tragen wäre erlaubt, der Zwang dazu nicht. Win-Win.
Jedoch nur im Geiste: In einem Gerichtsprozess (nachdem irgendjemand eine Anzeige gestellt hat) müsste die Frau gegen ihren Mann (oder Vater? Werden unverheiratete Frauen schon in einen Vollschleier gezwungen?) aussagen, weil sie ja die einzige ist, die die Nötigung bezeugen kann. Wie viel Prozent der unterdrückten Frauen würden das tun?
Praktikabel wäre diese Regelung also nicht und (zumindest hier) sowieso von §240 StGB abgedeckt. Wäre es an sich aber auch unethisch?
