Dass über die deutsche Bürokratie nicht gerade gefeiert wird, ist hinreichend bekannt, dass sie aber unbegründet zu meinem Gunsten entscheidet, wiederum nicht.
Am 02.10. wurde ich Bürger von Magdeburg und meldete gleichzeitig meinen Fernseher, den ich seit dem “01.10.” in meiner Wohnung habe, bei der GEZ an. Soweit, so gut.
Als zukünftiger BAFöG-Empfänger wurde mir empfohlen, einen Antrag auf Gebürenbefreiung auszufüllen. Gesagt, getan. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen BAFöG-Bescheid hatte, konnte ich nur einen vorläufigen Antrag ausfüllen, der als Antrag akzeptiert werden würde, reiche ich die Bescheinigungen nach. Befreit wäre ich dann ab Stellung des vorläufigen Antrags. Und genau da scheiden sich die Erinnerungen in meinem Kopf:
1. Ich habe den Antrag ausgefüllt und abgegeben.
Was verwunderlich wäre, angesichts der Tatsache, dass ich Anfang Dezember eine Rechnung von der GEZ erhielt, die ich per Überweisung beglich. Vorher ging ich noch einmal zum Bürgerbüro und fragte, was die Rechnung solle. Man sah in den Aufzeichnungen nach und stellte fest, dass ich keinen Befreiungsantrag gestellt habe.
Das deckt sich mit einer anderen Erinnerung:
2. An der Information empfahl man mir, den Antrag zusammen mit dem eingetroffenen BAFöG-Bescheid einzureichen, was das Risiko einer Konfusion in der Verwaltung (jaja, die Bürokratie) eindämmen sollte. Ich wollte es so machen.
- mit dem Problem, dass der BAFöG-Bescheid erst Ende November eintraf (was ich natürlich angesichts der zeitigen BAFöG-Antragstellung nicht erwartete), womit ich somit bis Dezember nicht befreit wäre. In dem Moment, in dem ich die Antragsstellung nachholte, war ich fest davon überzeugt, keinen Antrag gestellt zu haben. Das Amt führt darüber in der Tat hervorragend Buch, dem ich so glauben schenkte, zumal es sich mit meiner Erinnerung deckte (das gab ich so nie offen zu, zumal ich mir nicht sicher war – erstmal wollte ich sehen, was bei raus kommt).
Als festgestellt wurde, dass ich keinen Antrag abgegeben haben soll, holte ich das (unter Besprechung mit der Mitarbeiterin, die mit mir Einsicht in die Akten nahm) nach.
Heute, 3 Monate nach Anmeldung sowie 4 Wochen nach nachgeholtem Befreiungsantrag traf ein Brief der GEZ bei mir ein.
Betreff: “[...] Ihr Antrag vom 02.10.2007 – eingegangen am 09.10.2007″
Und nun finde sich einer, der Behaupte, dies sei kein Grund, an mir oder am Amt zu zweifeln. Der Antrag war am 09.10. bei der GEZ eingetroffen – und die läuft selbstständig und ohne Verbindung zum Bürgerbüro. Das Amt konnte das Datum – selbst wenn es denn aus Sympathie oder Mitleid gewollt hätte – nicht zu meinen Gunsten verfälschen.
Das Geld, das ich nun zu viel überwiesen hatte (Oktober hätte ich ja so oder so bezahlen müssen) will man mir nun zurückerstatten, heißt es in dem Schreiben. Ich sehe auf Kontoauszügen nie die Kontonummer des Überweisenden bei Gutschriften an mich. Woher sollen sie also wissen, wo das Geld hin soll?
GEZ noch?
Nachtrag: Man schickte mir einen Verrechnungsscheck.